Ich habe wegen der Bürokratie zwei Jahre gebraucht, dass ich meine Rente bekomme. Ich habe Mitbewohner in meiner Wohnung gehabt, mit denen ich meine Miete teilte; mein Vermieter hat mir gekündigt. Ich bin zur meinem Freund eingezogen und habe tags überauf meine Kinder bei meiner Frau aufgepasst. Das Amt hat mir mein Hartz 4 gestrichen mit der Begründung, dass ich selber zugegeben haben soll, dass ich tagsüber auf meine Kinder acht gebe, da meine getrenntlebende Frau Vollzeit arbeitete und die Kinder ja auch was zu Essen brauchten. Der Mann meinte wirklich, dass ich ein Betrüger wäre, und dass ich, wenn ich weiter Geld beziehe, in den Knast kommen würde. Deshalb habe ich auch keinen Widerspruch eingelegt, und ich bekomme von der Caritas Hilfe, aber würde nie wieder zum Amt gehen. Ich habe nur 88 Euro zum Leben, aber nie würde ich mich weiter beleidigen und mir Angst einflößen lassen.
Wer sich wehrt, kann verlieren, wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Ja, leider sind die meisten Deutschen Weicheier bzw. Schlafschafe.
Als Problemlösung werden Psychopharmaka, Alkohol und Zigaretten gesehen.
Was soll man denn mit solchen Leuten anfangen???
Immer herum nörgeln und über den Staat meckern ABER nicht die Konsequenz ziehen.
Armes Deutschland
Damit hat das Amt mit geringstem Aufwand exakt das erreicht, was es zu erreichen galt: Eine Menschenwürde auf Kosten der Gemeinschaft eingespart. Gemeinschaft ist in diesem Fall Deine unmittelbare Umgebung, die Dich ersatzweise alimentieren muß. Obwohl die offenbar auch nicht im Geld schwimmen.
Die Caritas hat sicher auch einen Sozialarbeiter. Geh da mal hin, schildere dem den Fall. Füllt den HartzIV-Antrag gemeinsam aus. Deine Telefonnummer gehört übrigens NICHT in den Antrag. Die Rechnung ist Deine Privatsache, dann sollte es die Nummer ebenfalls sein. Macht nur angreifbar.
Belege für die Sachlage (Getrennte Haushalte der Eltern, tagsüber Kinderbetreuung, WG oder Lebensgemeinschaft mit Freund) so vollständig wie möglich. Liefert dann keinen Vorwand für zweiwöchige Ehrenrunden des Antrags.
Fertigt DREI Kopien ALLER Antragsteile und Belege an. Eine für Dich, zwei für später. Original geht per Einschreiben/Rückschein oder per Fax an die für Dich zuständige Dienststelle. Sendebeleg/Rückschein ist wichtig! Dann muß der Erstantrag bei Vollständigkeit nur noch mit dem Personalausweis ein einziges Mal “freigeschaltet” werden. Das machen aber üblicherweise die Damen am “Empfang”, nicht die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung.
Wird Dein Antrag abgelehnt, muß die Ablehnung schriftlich erfolgen. Und allgemein verständlich begründet sein. Kommt vier Wochen lang nichts, Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht. Ebenso, wenn der bewilligte Betrag vom selbst errechneten Betrag abweicht. Meistens zu Gunsten der ARGE. Dann hat sich nämlich ganz “aus Versehen” jemand zu Deinem Schaden “verrechnet”.
Wirst Du vor-, Verzeihung, EINgeladen, geh mit jemandem hin, der als Zeuge fungiert. Und dort dann NICHTS unterschreiben, was der Sozialarbeiter nicht vorher zu sehen bekommen und erklärt hat! Auch wenn man Dich unter Druck setzt. Die ARGE ist eine Behörde, die jeden über den Tisch zieht, der ihr vertraut.
Mündliche Vereinbarungen am Telefon oder im Vier-Augen-Gespräch ohne Zeugen sind auch deshalb im Zweifel nichtig. Weil deren Inhalt nicht gerichtsfest bewiesen werden kann. Auch deshalb bei einem Anruf vom Amt mit der Bitte um Schriftsatz auflegen.
Kommt ein Ablehnungsbescheid mit widersinniger Begründung oder kruden Beträgen, kann der vom Sozialgericht auch vor Einlegung von Rechtsmitteln überprüft werden. Dazu muß der Sozialarbeiter Deine Situation kurz und knapp beschreiben, und die beiden Kopien Deines HartzIV-Antrags als Anlage beifügen.
Steht die Existenz auf dem Spiel, z.B. bei drohender Obdachlosigkeit, kann das Gericht daraus auch eine Wartesache machen. Dann wird noch am Tag der Einreichung entschieden. Darauf muß man dann aber auch wie beim Zahnarzt warten, deshalb der Name. Drohender Verlust des Broterwerbs gilt interessanterweise NICHT als solcher Notfall.
Bei mir ging’s dann immer relativ fix. Aber zwei Wochen dauert’s normalerweise schon ab Einreichung des Antrags auf Einstweilige Anordnung bis zum Scheck. Das hat nämlich alleine die ARGE als Bedenkfrist, ob sie zu Deiner nun offiziell gewordenen Klage überhaupt Stellung beziehen oder gleich verurteilt werden will.
Denn wenn Du durch die ganzen Fachleute so weit gekommen bist, ohne daß Dir jemand unabhängig und schlüssig erklären konnte, WARUM Du keinen Anspruch auf staatlich garantierte Menschenwürde hast, ist die Sache eigentlich schon informell zu Deinen Gunsten entschieden.
Das ist sehr schade, dass das JC so vorgeht.
Verliere deinen Mut nicht und versuche es nach nem Jahr nochmal. Dann ist 100% ein neuer Bearbeiter da, der vllt ordentlich arbeitet.
Bei solchen Problemen ist die Vogelstraußmethode die schlechteste. Statt zu resignieren sucht man sich Hilfe. Es gibt diverse Hilfeseiten im Internet. Die bekannteste ist die des Erwerbslosenforums. Es gibt auch in vielen Städten Erwerbslosenintiativen, die direkt helfen können. Dann gibt es den Weg über einen Beratungsschein vom Amtsgericht einen Anwalt einzuschalten.
Man kann viel tun. Warum also aufgeben?
Offenbar versucht man dir eine Bedarfsgemeinschaft mit deiner getrennt lebenden Partnerin zu unterstellen und wirft dir vor, nur eine Alibi-Wohnung zu haben,um nicht als BG zu gelten. Ganz offenbar will man nicht akzeptieren,daß das “Probejahr” mit deinem Freund noch nicht rum ist, nach welchem ihr als BG geltet.Im §7 Abs.3 und 3a SGBII steht präzise drin, wer als Bedarfsgemeinschaft zählt. Hier muss man genau auf den Wortlaut achten.
§7 Abs.3 Nr. 3a SGBII: “Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte.”.
Allein durch die Tatsache,daß ihr getrennte Wohnungen habt, habt ihr folglich schon genug bewiesen,daß ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Das Jobcenter zeigt regelmäßig deutlich,daß sie ebendiese getrennten Wohnungen als Beweis gegen eine BG ansieht, indem es angebliche Paare als Gegenbeweis zum Auszug auffordert.
§7 Abs.3a SGBII: “Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner ….
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen…”
Da ihr getrennte Wohnungen habt, lebt ihr weder zusammen,noch habt ihr einen gemeinsamen Haushalt,indem ihr eure Kinder gemeinsam versorgt. Auch dadurch wird die BG faktisch ausgeschlossen.
..und wer sich nicht wehren kann? Aufgrund bestimmter Behinderungen zB? Es fehlt an Aufklärung und an tatkräftiger Unterstützung.
Dem Rentner werde ich jetzt nicht seine angst-und schambestimmte Tatenlosigkeit vorwerfen, sondern ihm empfehlen, sich an sozial engagierte Vereine zu wenden, die ihn unterstützen koennen, seine Rechte durchzusetzen.
Es ist ein Unding und keinesfalls rechtens, dass dem Rentner das Alg2 unter Androhung von Gefängnisstrafen (lachhaft!!!) wegen der Betreuung der eigenen! Kinder gestrichen wurde. Da wurden offensichtlich die Unwissenheit, Rechtsunsicherheit und vielleicht auch das einfach gestrickte Denkvermögen des Menschen ausgenutzt und mißbraucht. Sowas nenne ich vorsätzlichen Betrug.
Gruß
Petra